Förderungen und Zuschüsse
Bitte beachten Sie immer, dass Reglungen zu Förderungen und Zuschüssen sehr oft geändert werden. Außerdem ist das zur Verfügung stehende finanzielle Volumen oft begrenzt, so dass der Antragseingang (Datum) über die Vergabe oder die Konditionen entscheidet. Erkundigen Sie sich unbedingt unmittelbar vor einer Auftragsvergabe, ob nicht zuerst der entsprechende Antrag zu stellen ist.
Tagesaktuell kann Ihnen die Energieberatung Garz die Förderprogramme nach Regionen und Zielgruppen durchforsten und Ihnen entsprechende Unterlagen bereitstellen.
Kurzübersicht KfW "Energieeffizient Sanieren"
Welche Maßnahmen werden wie finanziell gefördert und wie lange ist das Geld abrufbar (bundesweit)?
- Energieeffizient Sanieren
Einzelmaßnahmen / freie Kombinationen
Kredit (152): max. 50.000€/WE ; Zinsen 2,25% oder
Zuschuss (430): 5% der förderfähigen Kosten max. 2.500 €/WE - Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus 100 (151)
Kredit (151): max. 75.000€/WE ; Zinsen 1,10% + Tilgungszuschuss 5 % max 3.750 €/WE oder
Zuschuss (430): 10% der förderfähigen Kosten max. 7.500 €/WE - Energieeffizient Sanieren – Effizienzhaus 70 (151)
Kredit (151): max. 75.000€/WE ; Zinsen 1,10% + Tilgungszuschuss 12,5% max 9.375 €/WE oder
Zuschuss (430): 17,5% der förderfähigen Kosten max. 13.125 €/WE - Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung „Ersatz von Nachtspeicherheizungen“
Förderung je abgebauten Gerät: 200 € - Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung „Baubegleitung“
Zuschuss: 50%, max. 2000 €
Zinsen der KfW für wohnwirtschaftlichen Investitionen

