Vor-Ort-Beratung
Betroffen: Nur Wohngebäude, mit Bauantrag oder -anzeige die bis 31.12.1994 erfolgte!
Die Erfolgsgeschichte geht weiter!
Im Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360 ist es Veröffentlicht.
Was wird Bezuschusst?
- Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Für die Integration von Hinweisen und Empfehlungen zur Stromeinsparung wird ein Bonus in Höhe von 50.- Euro gewährt.
- Für die Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 25,- Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100,- Euro, gewährt. Eine Förderung der einzelnen Thermogramme ist nur möglich, wenn sich diese inhaltlich von einander unterscheiden, oder
- für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blo-wer-Door-Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 100,- Euro gewährt.
Wer führt die Beratung aus?
Ein Diplomingenieur (FH) fachrichtung Energie- und Versorgungstechnik), der durch seine bisherige berufliche Tätigkeit die für eine Energieberatung notwendigen speziellen Fachkenntnisse, insbesondere in den Teilbereichen Wärmebedarfsermittlung, Wärmeschutztechnik, Heizungstechnik, Erneuerbare Energien und Allgemeine Energiesparbera-tung, erworben hat.
Ihr Unabhängige Energiebeater seit 1998 - Uwe Garz, oder möglicherweise ein anderer (hoffentlich) von Verkaufsinteressen unabhängiger Energieberater.
- Dateien:
energie_vob_richtlinie_2009.pdf

