Mittwoch, 30. September 09 um 07:05 Alter: 339 days

Vor-Ort-Beratung

Von: Uwe Garz

Betroffen: Nur Wohngebäude, mit Bauantrag oder -anzeige die bis 31.12.1994 erfolgte!

Die Erfolgsgeschichte geht weiter!

Im Bundesanzeiger Nr. 144 vom 25.09.2009; S. 3360 ist es Veröffentlicht.

Was wird Bezuschusst?

  1. Der Zuschuss für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300,- Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360,- Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
  2. Für die Integration von Hinweisen und Empfehlungen zur Stromeinsparung wird ein Bonus in Höhe von 50.- Euro gewährt.
  3. Für die Integration von auf thermografischen Untersuchungen basierenden Ergebnissen in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 25,- Euro pro Thermogramm, aber höchstens 100,- Euro, gewährt. Eine Förderung der einzelnen Thermogramme ist nur möglich, wenn sich diese inhaltlich von einander unterscheiden, oder
  4. für die Durchführung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blo-wer-Door-Test) inklusive Integration der Ergebnisse in einen Vor-Ort-Beratungsbericht wird ein Bonus in Höhe von 100,- Euro gewährt.

Wer führt die Beratung aus?

Ein Diplomingenieur (FH) fachrichtung Energie- und Versorgungstechnik), der durch seine bisherige berufliche Tätigkeit die für eine Energieberatung notwendigen speziellen Fachkenntnisse, insbesondere in den Teilbereichen Wärmebedarfsermittlung, Wärmeschutztechnik, Heizungstechnik, Erneuerbare Energien und Allgemeine Energiesparbera-tung, erworben hat.

Ihr Unabhängige Energiebeater seit 1998 - Uwe Garz, oder möglicherweise ein anderer (hoffentlich) von Verkaufsinteressen unabhängiger Energieberater.

 


 
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